Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Mit diesem Elternbrief möchten wir Sie über wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Schulbeginn am 14.9.20 und im Besonderen über die neuen Richtlinien im Umgang mit „Corona“ informieren.
1. Erste Schulwoche 14.09. – 18.09.20
Mo. 14.09. 07.45 – 11.25 Uhr (1. - 4. Stunde) – Erhalt des Stundenplans
Di. 15.09. 07.45 – 12.20 Uhr (1. – 5. Stunde)
ab Mi. 16.09. Unterricht nach Stundenplan
2. Geänderte Unterrichtszeiten – Verkürzung der Mittagspause
Mit Schulbeginn ändern sich die Unterrichtszeiten mit dem Ziel, die Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht von 2 Stunden auf 1h 25min zu verkürzen. Der Nachmittags- unterricht endet nun in den meisten Fällen um 15.25 Uhr.
1. 7.45 – 8.35
2. 8.35 - 9.25
3. 9.30 – 10.20
4. 10.35 – 11.25
5. 11.30 – 12.20 (Di + Do) anschl. Mittagspause
6. 12.20 – 13.10 (Mo + Mi + Fr)
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Nachmittag (nur Di + Do)
7. 13.45 - 14.35
8. 14.35 – 15.25
*9. 15.25 - 16.15 * gegebenenfalls
3. Anmeldungen zur Mittagsbetreuung
Der Verein „Freiraum“ bietet von Mo. – Fr. eine Mittagsbetreuung (mit und ohne Essen) an. Neu ist die Möglichkeit, nur das Mittagessen ohne Betreuung zu wählen (ab 6. Klasse).
Info und Anmeldung unter www.walserferien.at .
4. Schulische Zusatzangebote
Wir freuen uns auch in diesem Schuljahr, Ihren Kindern eine Reihe von Zusatzangeboten anbieten zu können. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenlos. Ein Info- und Anmeldeformular wird Ihr Kind vom Klassenvorstand am ersten Schultag bekommen bzw. per Mail an Sie übermittelt.
Anmeldungen sind bis spätestens Mi. 16.9. beim Klassenvorstand abzugeben.
5. Corona – Schutzmaßnahmen
5.1. Corona – Krisenteam
Jede Schule in Österreich hat ein Krisenteam eingerichtet, das für die Umsetzung des schulspezifischen Hygiene- und Präventionskonzepts verantwortlich ist. Die Leitung des Krisenteams obliegt
Dir. Elmar Grabherr. elmar.grabherr@schulzentrum-kleinwalsertal.at
5.2. „Corona–Ampel“ - Maßnahmen in der Schule
Welche Maßnahmen in der Schule getroffen werden müssen, wird durch die Corona-Ampel geregelt. Erklärtes Ziel ist es, einen möglichst regulären Schulalltag im Schuljahr 2020/21 zu ermöglichen. Auch bei Ampelphase „rot“ wird die Schule nicht völlig geschlossen sein. Die Ampel im Kleinwalsertal ist derzeit „grün“, wird aber täglich aktualisiert. Eine Änderung der Ampelfarbe wird Ihnen sofort per Mail mitgeteilt.
GRÜN: Normalbetrieb unter Beachtung der allgemein gültigen schulischen Hygieneregeln. Kein Mund-Nasen-Schutz (MNS). Achtung: MNS im Bus ist Pflicht!
GELB: Mund-Nasen-Schutz (MNS) außerhalb des Klassenraums, aber nicht im Unterricht. Singen nur im Freien oder in der Klasse mit MNS. Keine Kontaktsportarten.
ORANGE: Keine Schulveranstaltungen (Ski-, Wandertage, Exkursionen, …) Singen nur im Freien.
ROT: „Distance Learning“ in allen Schulen (ausgenommen Förderschule). Weiterhin Notbetrieb an Pflichtschulen für alle, die ihn brauchen. Anwesenheitspflicht für außerordentliche Schüler/innen und Schüler/innen mit verpflichtendem Förderunterricht. MNS-Pflicht auch in der Klasse.
5.3. Mein Kind zeigt Krankheitssymptome – was soll ich tun?
Wir bitten Sie, den Gesundheitszustand Ihres Kindes genau zu beobachten. Bei Krankheitssymptomen gehen Sie folgendermaßen vor:
a) Kein dringender Verdacht besteht bei: Schnupfen, leichtem Husten bzw. Halskratzen sowie chronischen Erkrankungen (z.B. Asthma). Kein Fieber.
Sie können Ihr Kind in die Schule schicken.
b) Ausschlaggebende Verdachtssymptome sind: Fieber über 37,5 °, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, starker trockener Husten, starke Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns.
Lassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause
und
informieren Sie die Schule/KV per Mail oder Telefon.
c) Kontaktieren Sie von zu Hause aus die Gesundheitsberatung 1450. Diese entscheidet über eine Testung.
d) Sollte ein Test durchgeführt werden, haben die Eltern die Schulleitung unverzüglich darüber zu informieren.
5.4. Sonderbetreuungszeit für Eltern bei Krankheit des Kindes
Die bestehende Regelung für die Sonderbetreuungszeit wurde bis Februar 2021 verlängert. Dabei haben Eltern und Erziehungsberechtigte neuerlich die Möglichkeit, für Ihre Kinder eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese bereits im 1. Halbjahr beansprucht wurde.
Wir wünschen Ihnen, liebe Eltern, ein gutes Schuljahr und bedanken uns jetzt schon für eine wertschätzende Zusammenarbeit.
Elmar Grabherr, Schulleiter