Auf Grund der derzeitigen Situation hat die Bundesregierung und die Vorarlberger Landesregierung nachstehende Empfehlungen für den Bereich Schule - Primarstufe und Sekundarstufe I (Schulstufen 1-8) bzw. für die Sekundarstufe II (ab der 9. Schulstufe) ausgesprochen:
1. Aufhebung der Schulpflicht der 6 bis 14-Jährigen (Klassenstufen 1 - 8)
von Mittwoch 18.03.2020 bis Freitag 03.04.2020
Es wird von Mittwoch 18.03.2020 bis Freitag 03.04.2020 die Verpflichtung aufgehoben, Kinder bis zur 8. Schulstufe in die Schule zu schicken. Wer die Kinder zuhause betreuen kann, soll das auch tun, damit soziale Kontakte soweit als möglich reduziert werden. Die Betreuung zu Hause soll– auf Grund der besonderen Gefährdung dieser Personengruppe – jedoch nicht durch Großeltern in höherem Alter erfolgen.
2. Kein regulärer Unterricht an der Schule (ab der 9. Klassenstufe)
von Montag 16.03.2020 bis Freitag 03.04.2020
Es wird von Montag 16.03.2020 bis Freitag 03.04.2020 kein Unterricht an der Schule stattfinden. Die Schüler sollen zuhause bleiben, damit soziale Kontakte soweit als möglich reduziert werden.
3. "Home-learning" der Schüler
Lernen und Üben von zuhause aus
Die Schüler haben zwar keinen Unterricht in der Schule, werden aber von zu Hause aus lernen und üben „müssen“. Die Schüler werden in den nächsten Tagen mit Lernplänen und Lern- und Übungsaufgaben für die Dauer der Schulschließung versorgt. Die Aufgaben müssen regelmäßig bearbeitet und wieder an die Schule retourniert werden. Über das genauere Procedere bekommen Sie noch genauere Informationen. Bitte stellen Sie sicher, dass ihr mail funktioniert und schauen Sie täglich in ihren mail-Posteingang!
4. Keine Möglichkeit zur Betreuung zu Hause
– Schule bleibt geöffnet
Sollte eine Betreuung für Kinder bis zur 8. Schulstufe zu Hause nicht möglich sein, besteht weiterhin die Möglichkeit der Betreuung an der Schule bzw. im Rahmen der Schülerbetreuung (in der schulischen und außerschulischen Form). Allerdings findet kein Unterricht bzw. keine pädagogische Betreuung statt, sondern nur eine reine Betreuung. Dies bedeutet, dass die Einrichtungen grundsätzlich geöffnet bleiben.
Eine Abfrage des Bedarfs der Schulbetreuung erfolgt am Freitag 13.3.20.
5. Entgeltfortzahlung
der Eltern
Laut Bundeskanzler Kurz erhalten Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, jedenfalls eine Entgeltfortzahlung. Die entsprechenden Möglichkeiten werden derzeit abgeklärt. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden Sie umgehend informiert.
Freundliche Grüße,
Elmar Grabherr, Schulleiter